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Ein Hamburger für G20


10 Jul

Spiegel_HamburgerDa gibt es ja nun ein paar Kollegen, die das Spiegel-Titelbild vom vergangenen Samstag anlässlich der Ereignisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg für nicht ganz adäquat hielten. Also, ich dagegen finde, dass es für einen ganz besonderen Sinn von Ironie spricht, ausgerechnet mit einem „Hamburger“ aufzumachen. Auch „Essen oder nicht essen?“ ist eine Schlagzeile, die kompositorisch ein verzückendes Duett mit den Themen des Gipfels einginge. Im übrigen: Wer hat sich eigentlich nicht über die laufenden Ereignisse bei SPIEGEL ONLINE kundig gemacht? Auch die Reportage gestern Abend in SPIEGEL.TV war ja durchaus nahe dran am Geschehen. Mal davon abgesehen, dass im Innenteil der Printausgabe ein Leitartikel und 12 Seiten mit Beiträgen sich mit G20 auseinandersetzen. Will also wirklich jemand behaupten, das Hamburger Nachrichtenmagazin habe sich nicht genug mit den Ereignissen in Hamburg auseinandergesetzt? Weil das Titelblatt nicht mundete?

Essen fotografieren verboten!


15 Nov
Foto: T. Reckmann/Pixelio

Foto: T. Reckmann/Pixelio

Fotos von leckeren Gerichten und hübsch angerichteten Tellern sind auf Instagram, Facebook & Co. der Renner. Food-Fotos sind aber nicht immer gern gesehen. Gastwirte zum Beispiel dürfen das Fotografieren ihrer auf Teller dekorierten Speisen verbieten. Denn der Gastwirt hat in seinem Restaurant das Hausrecht und hat darum auch das Sagen, was Bild- oder Ton-Aufnahmen in seiner Lokalität angeht. Der Nachrichtenkanal N24 zitiert die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff:

Er ist der Hausherr und kann bestimmen, wie sich der Gast zu verhalten hat.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) weist allerdings darauf hin, dass das Fotoverbot selbstverständlich nicht gelte, wenn man sich Essen nach Hause liefern lasse. Speisen vom Bringdienst dürfen in den eigenen vier Wänden fotografiert und diese Bilder auch auf Bewertungsportalen, im eigenen Blog oder in den sozialen Netzwerken publiziert werden.

Ein Urheberrecht auf Speise-Kreationen haben wiederum Starköche, da sie „einzigartige Kreationen“ hervorbrächten. Bilder solcher Spitzen-Mahlzeiten dürften also auch jenseits des Hausrechts nicht im Internet veröffentlicht werden. In Berlin soll zwischenzeitlich ein Gastwirt ein Schild in seinem Lokal aufgehängt haben:

Bitte hier im Restaurant das Essen nicht instagrammen!

Na denn, guten Appetit!

Jetzt vermiest EHEC uns auch noch den Müll


09 Jun

Was soll man denn jetzt davon halten:

Bedeutet das, wir dürfen jetzt auch keinen Müll mehr essen?

Anti-Medien-Blog

Die journalistische Notfallpraxis im Web von Hektor Haarkötter