Essen fotografieren verboten!

15 Nov
Foto: T. Reckmann/Pixelio

Foto: T. Reckmann/Pixelio

Fotos von leckeren Gerichten und hübsch angerichteten Tellern sind auf Instagram, Facebook & Co. der Renner. Food-Fotos sind aber nicht immer gern gesehen. Gastwirte zum Beispiel dürfen das Fotografieren ihrer auf Teller dekorierten Speisen verbieten. Denn der Gastwirt hat in seinem Restaurant das Hausrecht und hat darum auch das Sagen, was Bild- oder Ton-Aufnahmen in seiner Lokalität angeht. Der Nachrichtenkanal N24 zitiert die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff:

Er ist der Hausherr und kann bestimmen, wie sich der Gast zu verhalten hat.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) weist allerdings darauf hin, dass das Fotoverbot selbstverständlich nicht gelte, wenn man sich Essen nach Hause liefern lasse. Speisen vom Bringdienst dürfen in den eigenen vier Wänden fotografiert und diese Bilder auch auf Bewertungsportalen, im eigenen Blog oder in den sozialen Netzwerken publiziert werden.

Ein Urheberrecht auf Speise-Kreationen haben wiederum Starköche, da sie „einzigartige Kreationen“ hervorbrächten. Bilder solcher Spitzen-Mahlzeiten dürften also auch jenseits des Hausrechts nicht im Internet veröffentlicht werden. In Berlin soll zwischenzeitlich ein Gastwirt ein Schild in seinem Lokal aufgehängt haben:

Bitte hier im Restaurant das Essen nicht instagrammen!

Na denn, guten Appetit!

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