Express: Radarkontrolle für JournalistInnen

23 Mai
Ausschnitt: Express Online

Ausschnitt: Express Online

Für Alkoholsünder gibt’s Fahrverbote, für Zu-schnell-Fahrer gibt’s Bußgelder. Was aber ist eigentlich mit JournalistInnen, die statt in die Radar-Falle in die Mathe-Falle tappen? Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, wie ein Blick auf die Website der Bonner Ausgabe des Express beweist:

Bonn / Meckenheim – Nur zwei Stunden kontrollierte die Polizei am Pfingstmontag-Nachmittag auf der Strecke zwischen Bonn und Meckenheim Autofahrer. Mit schockierendem Ergebnis: Von 80 gemessenen Fahrzeugen war fast jeder dreizehnte zu schnell …

Jeder Dreizehnte aus einer Gesamtzahl von achtzig kontrollierten Fahrzeugen, das ist einfach zu berechnen. Sechs FahrerInnen hätten demnach verwarnt werden müssen. Aber der Express rechnet irgendwie anders:

Zehn Verwarnungsgelder wurden erhoben, drei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, ein Fahrer wurde aus dem Verkehr gezogen. 70 Stundenkilometer waren an der Messstelle erlaubt.

Zehn Bußgelder plus drei Ordnungswidrigkeiten macht in ganzen Zahlen zwar 13, aber eben nicht „fast jeder dreizehnte“ — dass an dieser Stelle der „Dreizehnte“ hätte groß geschrieben werden müssen, darüber wollen wir mal geflissentlich hinwegsehen. Aber was heißt hier „fast 100 km/h zu schnell“? Bei erlaubten 70 Stundenkilometern müsste also jemand mit 170 km/h innerorts geblitzt worden sein. Lesen wir im Express:

Deutlich flotter fuhr ein Mann (53): Fast 90 km/h zeigte sein Tacho an, als der Blitz kam. Zudem hatte er auch noch eine Promille Alkohol im Blut. Führerschein futsch. Noch fixer war ein Fahrer (35) unterwegs: Mit knapp 100 km/h raste er die Strecke entlang. Bußgeld von 80 Euro, 3 Punkte.

Jemand ist also mit 100 km/h geblitzt worden. Damit ist er aber nicht „100 km/h zu schnell“, sondern er ist 30 km/h zu schnell gefahren. Aber wie sagt man im Rheinland: Mit solchen Fisimatenten können wir uns nicht aufhalten … Es wird Zeit für eine Radarkontrolle für JournalistInnen, bei denen Verstöße gegen das Mathe-Limit und Übertretungen der Arithmetik schon im Promillebereich erfasst und geahndet werden.

(Dank an Basti Rose für den Hinweis!)

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