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Facebook-Pinnwand ist ein Bombengeschäft: Für Anwälte


18 Mai

Ob der Like-Button auch urheberrechtlich geschützt ist?

Dass Tauschbörsen im Internet ein probates Mittel vor allem dafür sind, den Austausch von Barmitteln von den Brieftaschen von Internet-Usern in die Portemonnaies von Rechtsanwälten zu befördern, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Nun haben Abmahnanwälte offenbar die Facebook-Pinnwände von Teenagern entdeckt, um auch mit den „social media“ das Taschengeld jugendlicher Facebooknutzer in die eigene Tasche zu sozialisieren. Das hat der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke herausgefunden:

Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Solmecke schätzt, dass die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann – für Abmahnanwälte.

Bei Tauschbörsenbenutzern und privaten Homepage-Betreibern habe sich mittlerweile, so Solmecke, auch durch eine ausführliche Medienberichterstattung ein Problembewusstsein herausgebildet, was den Schutz geistigen Eigentums im Internet angeht. Bei den Usern sozialer Netzwerke sehe das aber noch ganz anders aus:

Bei all diesen Diskussionen bleibt ein modernes Medium immer völlig unberücksichtigt: Facebook. Dabei handelt es sich bei Facebook beileibe nicht um einen rechtsfreien Raum, in dem andere Regeln gelten als im übrigen Web-Universum. (…) Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert.

Bei Musikvideos, Fotos oder Zitaten drohe genauso eine Abmahnung wie beim Austausch von Profilfotos durch lustige Comicbilder. “Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten“, so der Kölner Rechtsanwalt.

Stern lässt Soldaten bluten


18 Mai

Es ist ja schon eigenartig, was man als Journalist über Soldaten schreiben darf und was nicht. Bis in die 90er Jahre bewegte es die Republik, wenn ein gewisses Tucholsky-Zitat in entsprechendem Zusammenhang gefallen ist (oder war es doch von Ossietzky?). Auch die Titulierung des Afghanistan-Einsatzes der deutschen Bundeswehr in Presse und Politik (Krieg oder doch nicht Krieg oder vielleicht ein bisschen Krieg) war recht eigentümlich. Aber die Metapher, die der „Stern“ jetzt für die Sparpläne des Bundesverteidigungsministers gefunden hat, schlägt dann doch der Krone einen Zacken aus:

Die Truppe muss bluten

Das kann man schließlich auch falsch verstehen. Richtig?

Anti-Medien-Blog

Die journalistische Notfallpraxis im Web von Hektor Haarkötter