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Wie ein öff.-rechtlicher Sender sein Publikum melkt: SWR sucht “Augenzeugen”


11 Mai

In Zeiten von “Staumeldern” und “Hörerradar” darf man sich natürlich nicht wundern, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender wie der SWR im Zuge vorauseilenden Spargehorsams auch seine journalistischen Inhalte sich nicht mehr getraut selbst herzustellen, sondern auch dafür den Hörer und Zuschauer herhalten lassen möchte. Der SWR sucht also “Augenzeugen” oder, in der allüberall waltenden Sprache der Neuen Medien, “user generated content”:

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Während die Bildzeitung ihren “Leserreporter” genannten Melkkühen journalistischer Einfalt immerhin noch einen Obolus von 250 Euro zugesteht und selbst die Fernsehzeitschrift Gong für einen eingesandten Witz einst noch 50 D-Mark locker gemacht hat, will der öffentlich-rechtliche SWR seinen “Augenzeugen” keinerlei Zeugengeld zukommen lassen. Dafür will der SWR sich aber etwas nehmen, nämlich alle Rechte an den vom Publikum kostenlos zur Verfügung gestellten Inhalt. Und das in Form von Geschäftsbedingungen, denen selbst bei geldwerter Informationsüberlassung eine gewisse Dreistigkeit nicht abgesprochen werden kann:

Ich räume dem SWR die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für folgende Zwecke ein: Präsentation in den Angeboten des SWR (Rundfunk, Telemedien und Print), auch downloadfähig, unabhängig davon in welchen Medien.

Und damit nicht genug, räumt der SWR sich auch noch selbst das Recht ein, mit dem billigst erworbenen “content” seinerseits durchaus zu schachern und ihn gegebenenfalls “an Dritte” weiterzuverhökern:

Die von den Einsendern eingereichten Daten werden vom SWR gespeichert und können im Zusammenhang mit der Berichterstattung auch an Dritte weiter gegeben werden. Ich erkläre mich ausdrücklich hiermit einverstanden.

Ach so, und haften möchte der öffentlich-rechtliche Sender für seine Zuhörer und Zuschauer natürlich auch nicht. Das sollen die guten Kostenlos-Journalisten mal schön selbst:

Sollten Dritte in Zusammenhang mit der Verwendung des Materials durch den SWR oder von ihm beauftragter Personen dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stelle ich den SWR und die von ihm beauftragten Personen von allen Ansprüchen frei.

Der freie Journalist Carl-Josef Kutzbach, dem die Augenwischerei des SWR mit seinen “Augenzeugen” zuerst ins Auge gesprungen ist, kommentiert:

Es ist schon reichlich dreist, wenn man kostenlos Material bekommen möchte und dann noch den Spenderen, die dafür nichts bekommen „Geschäftsbedingungen“ vorschreibt, als ob es sich dabei um ein Geschäft handele, bei dem für eine Ware oder Dienstleistung ein Gegenwert zurück gegeben wird.

Wer sich in Gefahr begibt, so heißt es, wird darin umkommen. Wer sich in einen öffentlich-rechtlichen Sender begibt, der wird darin vorkommen. Und das könnte übel enden, z.B. mit einem blauen Auge.

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